Visum Neuseeland
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Visum Neuseeland

Grundsätzlich ist für einen länger als drei Monate dauernden Studienaufenthalt in Neuseeland ein Studentenvisum erforderlich, auf Antrag beinhaltet dieses die Möglichkeit, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Unterlagen für das neuseeländische Studentenvisum

  • Quittung über die Bezahlung der Studiengebühren und Offer Letter der neuseeländischen Insitutution (Universität, Polytechnic, High School, Sprachschule) mit Angaben zum Studiengang und den vollen Studiengebühren (bei Studienprogrammen deren Dauer ein Jahr überschreitet, die Gebühren für ein Jahr)
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes  (Der Nachweis wird über das "Financial Undertaking for a Student" Formular 1014) oder ein Kontoauszuges + Schreiben von den Eltern oder einer Bank (mindestens EUR 500,- pro Monat Aufenthalt).
  • Bei einem Aufenthalt von weniger als 12 Monaten Nachweis über ein Rückflugticket.
  • Reisepass (dieser sollte noch mindestens 3 Monate über die gewünschte Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein) + aktuelles Passbild.
  • Unterkunftbestätigung (von dem Insitut oder einer Privatperson, die dem Studierenden Unterkunft gewährt)
  • Studierende, deren Aufenthalt länger als zwei Jahre dauern wird, müssen für ihr Studentenvisum auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen und eine medizinische Untersuchung durchführen lassen. Die Untersuchung wird von einem Amtsarzt der neuseeländischen Botschaft durchgeführt und erfordert das Formular NZIS 1007 - Medical and X-ray Certificate Form.
  • Antragsgebühr von EUR 110,- zahlbar per Verrechnungsscheck oder Euroscheck ausgestellt auf den "New Zealand Immigration Service". Wenn Scheckzahlung nicht möglich ist, wird die Visum-Antragsgebühr auch in bar akzeptiert.
    Achtung: Eine Zahlung mit Kreditkarte oder Überweisungen sind nicht möglich.

Den Antrag + Unterlagen siehe oben und das Formular für das Studentenvisum is + einem mit EUR 3,49 frankierten und als "Einschreiben" gekennzeichneter A4 oder A5 Rückumschlag an die
Botschaft von Neuseeland
Visa-Abteilung
Friedrichstr. 60
10117 Berlin

Wichtige Hinweise zur Bearbeitung des Visumantrages 

  • Die Bearbeitungszeit für den Visumantrag beträgt ca. 5 Wochen. Das Studentenvisum wird für die auf dem Offer Letter vermerkte Dauer des Studiums ausgestellt.
  • Sollte eine Visabearbeitung vor der geplanten Abreise zeitlich nicht mehr möglich sein (z.B. bei Überlastung der Visaabteilung - die Antragsunterlagen werden dann zurück geschickt) - können deutsche und österreichische Staatsbürger als bis 3 Monate visafreie Besucher (Visitors) nach Neuseeland einreisen. Das Student-Permit für eine Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten muss dann beim nächstgelegenen NZIS Büro beantragt werden.
  • Bei der Abreise in Europa muss ein Flugticket mit einem Rück - oder Weiterflug innerhalb der visafreien 3 Monate vorgewiesen werden. Das Rück - oder Weiterflugdatum kann man nach dem Erhalt des Permits in Neuseeland ändern lassen.

Hinweise zum Studentenvisum nach der Ankunft in Neuseeland

  • Bei der Einreise erhält der Student am Ankunftsflughafen eine Student Permit.
  • Die Visabestimmungen verlangen, dass alle internationalen Studenten mit einer Student Permit Vollzeit studieren müssen.

Arbeiten mit dem Studentenvisum in Neuseeland

  • Das Arbeiten neben dem Studium ist nur in bestimmten Fällen möglich. Mehr zum Arbeitsvisum für Studenten

Zu den Visabestimmungen des Studentenvisums  auch hier nachschauen:
neuseeländischen Botschaft (http://www.nzembassy.com/germany)  New Zealand Immigration Service (http://www.immigration.govt.nz/)